Arbeitsweise

Abläufe

 

Sie können sich ohne Überweisung eines anderen Facharztes bei einem approbierten Psychologischen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung, wie dies bei mir der Fall ist, nach telefonischer Vereinbarung zu Vorbereitungsgesprächen für eine Psychotherapie anmelden. Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen und der meisten privaten Krankenkassen, die die Kosten übernehmen (siehe Abrechnung). Sie bringen zum ersten Gesprächstermin lediglich Ihre Versicherungskarte mit.
Zunächst wird in den ersten Gesprächen ("Sprechstunden/ probatorische Sitzungen") festgestellt, ob eine Psychotherapie bei Ihren Beschwerden/ Problemen die aktuell richtige Behandlungsmethode sein kann. Mit Hilfe von sorgfältiger Diagnostik und erstem Verständnis der geschilderten Beschwerden ist es wichtig, gemeinsam mögliche Ziele der Behandlung zu formulieren. Sie erhalten zudem Informationen darüber, welche Behandlungsschritte und Methoden zur Verbesserung Ihrer Beschwerden (Symptome) beitragen werden. Besonders hilfreich sind die Vorgespräche natürlich bezogen auf erste wechselseitige Eindrücke voneinander, so dass Sie besser entscheiden können, ob Sie sich "an der richtigen Adresse" fühlen.
Wenn nach den ersten Gesprächen / probatorischen Sitzungen gemeinsam entschieden wurde, die Psychotherapie zu beginnen, erledige ich für Sie als kassenzugelassene Psychotherapeutin die weiteren Formalitäten des Antrags- und Genehmigungsverfahrens mit Ihrer Krankenkasse.
Eine Therapiesitzung dauert meist 50 Minuten und findet in der Regel - nach persönlicher Terminabstimmung mit Ihnen - 1 x wöchentlich statt.

Bei einer Kurzzeittherapie genehmigen die Kassen derzeit bis zu 24 und bei einer Langzeittherapie als Verhaltenstherapie bis zu 80 Einzelsitzungen. Ob die vorgesehene Stundenzahl ausgeschöpft wird oder eine Verlängerung der Therapie beantragt werden soll, entscheiden der Therapieerfolg, die fachliche Einschätzung und natürlich und vor allem Sie selbst.

 

Schweigepflicht

 

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht (§ 8 der Berufsordnung der PTK NRW; § 203 StGB). Werden eventuell Berichte an mitbehandelnde Ärzte verfasst oder von diesen zu Ihrer individuellen Behandlung benötigt, so geschieht das nur nach vorheriger Absprache mit Ihnen und Ihrer gezielten schriftlichen Entbindung von der Schweigepflicht.

 

Abrechnung Psychotherapie

 

Als approbierte psychologische Psychotherapeutin mit Kassenzulassung kann ich mit allen gesetzlichen und privaten Kassen abrechnen.
Die gesetzlichen Krankenkassen bewilligen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie bei approbierten Psychotherapeuten. Es entstehen somit keine Zusatzkosten.
Bei den privaten Krankenversicherungen hängt die Kostenerstattung für Psychotherapie vom jeweiligen Vertrag ab. Es ist hilfreich, sich selbst vor Therapiebeginn nach den spezifischen Bedingungen zu erkundigen. Bei Beamten und Angestellten des Öffentlichen Dienstes übernimmt die Beihilfe anteilig zur Privatversicherung die Therapiekosten, die sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) richten.
Es besteht die Möglichkeit, erste Gespräche als eine Art "Probe-Sitzungen" (bis zu 3 Sprechstunden und bis zu 4 probatorische Sitzungen) zur Orientierung zu nutzen. Auch hierfür entstehen Ihnen unabhängig von Ihrer Versicherung oder Beihilfe keine Kosten.
Wenn Sie eine Therapie mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie in meiner Praxis beginnen möchten, informiere ich Sie in den ersten Gesprächen über das weitere Vorgehen und erledige die dazugehörigen Formalitäten. Sie bringen bitte lediglich Ihre Versicherungskarte (bei gesetzlichen Kassen) oder Ihre Versicherungs-/ Personennummer (bei privaten Kassen) zum ersten Gespräch mit.

Möchten Sie die Therapie unabhängig von anderen Kostenträgern selbst zahlen, richten sich meine Gebühren für das Sitzungshonorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Der Umfang der Therapiesitzungen orientiert sich auch hier an meiner fachlichen Empfehlung und Ihrer Zustimmung.

 

 

Vernetzung

 

Mitgliedschaft

- Psychotherapeutenkammer NRW mit Psychotherapeutensuche und Lexikon Psychische Krankheiten (http://ptk-nrw.de/de/patienten.html)

- Kassenärztliche Vereinigung (http://kvwl.de)

- BDP - Berufsverband Deutscher Psychologen und Psychologinnen (http://www.bdp-verband.org)

- DGVT - Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (http://www.dgvt.de/aktuell/)

- Arbeitskreis niedergelassener Psychologischer PsychotherapeutInnen Bielefeld/ Grüne Seiten Bielefeld (http://www.app-bielefeld.de/patienten.html)

 

 

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